ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
von Shots Media B.V.,
Chamber of Commerce: NL10014460, USt-IdNr.: NL810027471B01,
hinterlegt
in der Geschäftsstelle des
Arrondissementsgerichts in Arnheim
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf all unsere Offerten / Angebote / Lieferungen und die zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Verträge Anwendung. Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig und verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich festgehalten oder vereinbart wurden.
1.2 Sofern notwendig, weisen wir hiermit die eventuelle Anwendbarkeit jeglicher Bedingungen seitens des Käufers ausdrücklich zurück.
Artikel 2: Angebote, Zustandekommen
2.1 Alle unsere Offerten/Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von acht Tagen nach Angebotsdatum.
2.2 Im Falle wir einen bedingungslosen Lieferauftrag erhalten, gilt der Vertrag als zustande gekommen, ohne dass dafür eine weitere schriftliche Bestätigung erforderlich ist.
2.3 Wir sind berechtigt, jederzeit vom Käufer Sicherheitsleistungen mit Bezug auf die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen und in Erwartung dieser Sicherheit unsere Leistungen auszusetzen.
2.4 Kann der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, wie im Falle von Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Sanierungsregelung, Entmündigung o.ä., sind wir berechtigt, den Vertrag ohne die Verpflichtung zu irgendwelchen Schadenersatzleistungen aufzulösen.
Artikel 3: Dokumente
Für Druckfehler oder sonstige Fehler in unseren Katalogen, Prospekten und anderem Druckwerk übernehmen wir keine Haftung. Wir sind nicht verpflichtet, fehlerhafte Angaben zu erfüllen.
Artikel 4: Preis
4.1 Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich mit MwSt. (BTW).
4.2 Kostpreisfaktoren, die außerhalb unserer Macht stehen, wie Löhne, Kurse, Einfuhrzölle, Frachtkosten u.ä. dürfen wir an den Kunden weiterberechnen, sofern die Preisänderungen zum Angebotsdatum nicht vorhersehbar waren und sich acht Tage nach dem Angebotsdatum ergeben.
Artikel 5: Montage
Eventuelle Montage- oder Installationsarbeiten gehen jederzeit zu Lasten des Käufers.
Artikel 6: Lieferung
6.1 All unsere Lieferungen erfolgen ab Lager, bzw. ab der Adresse, an der die Waren vom Käufer abgeholt werden können.
6.2 Verlangt der Käufer die Lieferung an eine von ihm genannte Adresse, erfolgt der Transport auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
6.3 Die von uns genannten Lieferzeiten gelten als Richtdatum.
6.4 Wir werden den Käufer nach besten Kräften informieren, wenn wir wissen oder erwarten sollten, dass der genannte Liefertermin überschritten wird.
6.5 Im Falle der Liefertermin um mehr als 4 Monate überschritten wird, ist der Käufer berechtigt, sich mit uns mit Bezug auf eine Lösung des Kaufvertrags in Verbindung zu setzen. Der Käufer hat dieses Gespräch schriftlich zu beantragen.
6.6 Retoursendungen haben erst nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung zu erfolgen. Fehlt eine solche schriftliche Genehmigung, sind wir berechtigt, die Retoursendung abzulehnen.
Artikel 7: Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber unser Eigentum, einschließlich der Zahlung von Zinsen und Kosten aufgrund vertragsgemäß gelieferter oder zu liefernder Waren oder aufgrund im Rahmen eines entsprechenden Vertrags für ihn verrichteter oder zu verrichtender Tätigkeiten.
Artikel 8: Zahlung
8.1 Alle Zahlungen an uns haben ohne jegliche Einbehaltung oder Verrechnung, online mit creditcard, bar in unserer Geschäftsstelle oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bank- oder Girokonto zu erfolgen.
8.2 Wird das Geschuldete nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt, ist der Käufer von Rechts wegen ohne Inverzugsetzung in Verzug und damit verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von einem Prozent pro Monat über den gesamten geschuldeten Betrag sowie alle außergerichtlichen Einforderungskosten zu zahlen, die hiermit auf 15 % der geschuldeten Gesamtsumme festgelegt werden, mit einem Mindestbetrag von € 50,00. Dies lässt unser Recht auf die Forderung von sonstigem Schadenersatz unberührt.
8.3 Vom Käufer geleistete Zahlungen dienen in erster Hinsicht der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und dann erst der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, die Zahlung bezöge sich auf eine jüngere Rechnung.
8.4 Wir sind zur Verrechnung der im Zusammenhang mit dem Vertrag von uns geschuldeten oder zu fordernden Beträgen mit denen berechtigt, die wir vom Käufer zu fordern haben oder ihm schulden.
8.5 Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, sind wir berechtigt, die (weitere) Erfüllung des Vertrags unsererseits auszusetzen, bis der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, bzw. den Vertrag aufzulösen, und zwar unbeschadet unseres Anspruchs auf Schadenersatz.
Artikel 9: Nichterfüllung
9.1 Im Falle von höherer Gewalt, sowohl vorhersehbar als auch unvorhersehbar, sind wir berechtigt, den geschlossenen Vertrag vollständig bzw. teilweise zu lösen, ohne zu Schadenersatzleistungen für erlittene Schäden oder Folgeschäden verpflichtet zu sein.
9.2 Ferner sind wir berechtigt, den Vertrag vollständig oder teilweise zu lösen, im Falle sich die Umstände so geändert haben, dass die unveränderte Vertragserfüllung billigerweise nicht mehr von uns verlangt werden kann. Auch in diesem Fall sind wir nicht zu Schadenersatzleistungen verpflichtet.
9.3 Im Falle wir bei einer sonstigen Nichterfüllung zur Leistung von Schadenersatz des vom Käufer erlittenen Schadens verpflichtet sind, ist dieser Schadenersatz in keinem Fall höher als der Rechnungsbetrag des betreffenden Vertrags.
9.4 Die Behauptung, wir würden unsere sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen, befreit den Käufer nicht von irgendwelchen vertragsgemäßen Verpflichtungen uns gegenüber.
Artikel 10: Garantie
10.1 Wir haften nur für die technische Tauglichkeit der von uns gelieferten Waren, wenn feststeht, dass all unsere Anweisungen mit Bezug auf die Benutzung der Waren streng befolgt wurden.
10.2 Die Gewährleistungsfrist für den technischen Gebrauch beträgt sechs Monate nach Lieferdatum.
10.3 Im Falle die Waren nicht in unserem Auftrag erstellt, noch unter eigener Lizenz hergestellt wurden, bieten wir keine Gewährleistung für die Tauglichkeit dieser Güter.
10.4 Wir beschränken unsere Haftung aufgrund der Gewährleistung auf den Ersatz der untauglichen Güter bzw. auf die Rückzahlung des für diese untauglichen Güter in Rechnung gestellten Betrags.
10.5 Im Falle eines Ersatzes bieten wir eine neue Gewährleistung für diese Ersatzgüter gemäß den Bestimmungen in diesem Artikel. Diese Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Lieferung der Ersatzgüter.
Artikel 11: Haftung
Im Falle wir aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus anderen Gründen zur Leistung von Schadenersatz unserem Kunden gegenüber gehalten sind, wird unsere Schadenersatzleistung nicht über den Rechnungsbetrag des betreffenden Vertrags hinausgehen.
Artikel 12: Reklamationen
12.1 Äußere sichtbare Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt der Waren auf der betreffenden Empfangsbestätigung des Spediteurs anzugeben.
12.2 Reklamationen mit Bezug auf Rechnungen oder sichtbare Mängel an gelieferten Gütern sind uns innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Rechnung bzw. Erhalt der Güter per Fax/Telex/telegraphisch bzw. per Brief oder telefonisch zu melden. Eine telefonische Mitteilung muss innerhalb von zwei Tagen außerdem schriftlich bestätigt werden.
12.3 Reklamationen mit Bezug auf unsichtbare Mängel an den gelieferten Gütern sind uns unverzüglich nach Feststellung dieser Mängel bzw., nachdem sie angemessenerweise festgestellt hätten werden können, jedoch spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Lieferdatum der Güter mitzuteilen. Diese Meldung hat wie in Absatz 2 beschrieben zu erfolgen.
12.4 Nach Ablauf der in diesem Artikel genannten Fristen werden Beschwerden und Reklamationen nicht mehr von uns behandelt.
12.5 Ferner sind wir von jeglicher Haftung befreit und nicht gehalten, Beschwerden über Güter zu akzeptieren, wenn der Käufer seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und/oder Dritte, auf eigene Rechnung oder nicht, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung mit der Durchführung von Änderungen oder Reparaturen an dem von uns Gelieferten betraut hat.
Artikel 13: Beweisunterlagen
Wenn nicht das Gegenteil bewiesen sind, gelten mit Bezug auf den Auftrag die in unserer Buchhaltung registrierten Daten.
Artikel 14: Anwendbares Recht, befugtes Gericht
14.1 Auf alle Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, findet das niederländische Recht Anwendung.
14.2 Alle Streitigkeiten mit Bezug auf diesen Vertrag oder auf weitere Verträge zu seiner Durchführung werden, außer im Falle der Anwendbarkeit der Bestimmungen von Artikel 15.1, ausschließlich dem befugten Gericht im Arrondissement Arnheim vorgelegt, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat.
Artikel 15: Schlussbestimmung
15.1 Bestimmungen aus diesem Vertrag bzw. aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in Artikel 6:236 BW[1] erwähnt sind, werden im Falle eines Vertrags mit einer Gegenpartei im Sinne dieses Artikels als nicht geschrieben betrachtet.
15.2 Die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder die Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15.3 Im Falle eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig betrachtet bzw. aufgehoben werden, wird (werden) diese in eine gültige Bedingung umformuliert, die dem Inhalt der ursprünglichen Bedingung(en) am nächsten kommt.